Apéro & Anlässe Buchen
Wegen der anstehenden Zinnensanierung sind zwischen dem 15. September 2024 und Mitte Mai 2025 keine Aperos und Veranstaltungen auf der Zinne möglich
Geniessen sie mit einem kühlen Glas Munötler Pinot Gris Die herrliche Aussicht von der Zinne über die Stadt.
Ob als gemütlicher Abschluss nach einer gelungenen Führung mit der Munotwächterin oder einfach so, weil für die nächsten Wochen schönes Wetter ansteht und Sie mit den Kollegen anstossen möchten.
Auf der Munotzinne mit herrlichem Ausblick über die Stadt ist der Apéro zu jeder Tageszeit etwas Besonderes.
Dabei gilt zu beachten
Gruppen, die nur ein Glas Munötler Pinot Gris trinken und etwas Parmesan oder Schüblig vom Hirsch einnehmen möchten, besprechen das direkt mit der Munotwächterin Karola Lüthi. Das Angebot ist für rund 20 Personen ausgelegt. Wenn es zwei, drei Personen mehr sind, fällt das nicht ins Gewicht.
Munotwächterin
Karola Lüthi
Telefon +41 52 625 42 25
kalut@gmx.net
Achtung: Wegen Sanierung der Munotzinne sind ab Mitte September 2024 keine Apéros möglich.
Gruppen mit mehr als
20 Personen
Für Apéros und Verpflegung / Bewirtung von Gruppen über 20 Personen müssen bis auf Weiteres in Absprache mit der Präsidentin des Munotvereins sowie mit der Munotwächterin private Catering-Firmen in Eigenverantwortung beauftragt werden. Strom und Wasser werden zur Verfügung gestellt. Es empfiehlt sich sehr, einen lokalen Caterer zu beauftragen, der die Gegebenheiten kennt.
Einige Vorschläge finden sich im folgenden Merkblatt:
Anfrage Bewilligung:
Katrin Huber, Präsidentin Munotverein
Telefon +41 79 771 27 44
info@munot.ch
Hinweis für Hochzeiten
Wir freuen uns über jede Hochzeitsgesellschaft, die auf dem Munot Fotos machen oder einen kleinen oder grösseren Apéro einnehmen möchte. Beachten Sie jedoch, dass die Festung jedermann zum Besuch offen steht. Für geschlossenen Hochzeitsgesellschaften kann sie daher nicht gemietet werden. Aus diesem Grunde ist der Munot auch für Trauungen nicht geeignet.
Hinweis für Schulklassen
Schulklassen dürfen sich auf der Zinne auch selbst verpflegen. Bitte entsorgen Sie etwaige Abfälle, die Zinne ist aufgeräumt zu verlassen.
Bewilligung & gebühr
Damit gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen koordiniert werden können, erfordern diese eine Bewilligung der Präsidentin des Munotvereins.
Dabei gelten folgendene Auflagen:
- Der Anlass darf nur während den ordentlichen Öffnungszeiten des Munots stattfinden (Mai – September: 08.00-20.00 Uhr / Oktober – April 09.00-17.00 Uhr).
- Der Zutritt zur Munotzinne muss während den offiziellen Öffnungszeiten für jedermann gewährleistet werden.
- Der Anlass darf andere Munotbesucher und bereits bewilligte Anlässe nicht stören. Musik mit Verstärkern ist nicht gestattet.
- Verkaufsveranstaltungen werden nicht bewilligt. Ein bewilligter Anlass darf nicht für Werbezwecke missbraucht werden.
- Es sind keine offene Feuer oder ein Feuerwerk erlaubt. Spezielle Installationen oder Veränderungen an Bauwerk und Einrichtungen/Mobiliar sind ebenfalls nicht gestattet.
Die Benützungsgebühr für einen halben Tag beträgt 150 CHF, für einen Tag 300 CHF. Diese fällt nur an, wenn kein Catering vom Hauswirt bezogen wird.
Für Apéros von Hochzeitsgesellschaften wird keine Benützungsgebühr erhoben.
Anfragen für eine Bewilligung bitte direkt an die Präsidentin:
Katrin Huber
Windeggstrasse 3
8200 Schaffhausen
Telefon: +41 79 771 27 44
info@munot.ch
Privat organisierte Apéros und Feiern in und auf dem Munot erfordern eine Bewilligung der Präsidentin des Munotvereins.
entschädigung der Munotwächter
Werden die Dienste der Munotwächterin oder ihres Mannes beansprucht, darunter fallen zum Beispiel Vorbesprechungen, Begrüssen der Veranstalter, Bereitstellen von Tischen, Verabschiedung und Kontrolle, wird eine pauschale Entschädigung von 70 CHF beziehungsweise 140 CHF (für den ganzen Tag) erhoben.