Apéro & Anlässe Buchen
Geniessen sie mit einem kühlen Glas Munötler Pinot Gris Die herrliche Aussicht von der Zinne über die Stadt.
Ob als gemütlicher Abschluss nach einer gelungenen Führung mit der Munotwächterin oder einfach so, weil für die nächsten Wochen schönes Wetter ansteht und Sie mit den Kollegen anstossen möchten.
Auf der Munotzinne mit herrlichem Ausblick über die Stadt ist der Apéro zu jeder Tageszeit etwas Besonderes.
Dabei gilt zu beachten
Gruppen die nur ein Glas Munötler Pinot Gris trinken und etwas Parmesan oder Schüblig vom Hirsch einnehmen möchten, besprechen das direkt mit der Munotwächterin Karola Lüthi. Das Angebot ist für rund 20 Personen ausgelegt. Wenn es zwei, drei Personen mehr sind, fällt das nicht ins Gewicht.
Munotwächterin
Karola Lüthi
Telefon +41 52 625 42 25
kalut@gmx.net
Gruppen mit mehr als
20 Personen
Sollte die Gruppe grösser als 20 Personen sein und der Wunsch von Ihrer Seite besteht, dass der Apéro «umfangreicher» ist, zum Beispiel für eine Hochzeit, dann wenden Sie sich bitte an den Munotwirt, und zwar das Hombergerhaus. Externe Caterer oder Selbstbewirtung sind nicht gestattet.
Hombergerhaus Gastro AG
Ebnatstrasse 86
8200 Schaffhausen
Telefon +41 52 631 35 10
info@hombergerhaus.ch
www.hombergerhaus.ch
Hinweis für Hochzeiten
Wir freuen uns über jede Hochzeitsgesellschaft die auf dem Munot Fotos machen oder einen kleinen oder grösseren Apéro einnehmen möchte. Beachten Sie jedoch, dass die Festung jedermann zum Besuch offen steht. Für geschlossenen Hochzeitsgesellschaften kann sie daher nicht gemietet werden. Aus diesem Grunde ist der Munot auch für Trauungen nicht geeignet.
Hinweis für Schulklassen
Schulklassen dürfen sich auf der Zinne auch selbst verpflegen. Bitte entsorgen Sie etwaige Abfälle, die Zinne ist aufgeräumt zu verlassen.
Bewilligung & gebühr
Damit gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen koordiniert werden können, erfordern diese eine Bewilligung der Präsidentin des Munotvereins.
Dabei gelten folgendene Auflagen:
- Der Anlass darf nur während den ordentlichen Öffnungszeiten des Munots stattfinden (Mai – September: 08.00-20.00 Uhr / Oktober – April 09.00-17.00 Uhr).
- Der Zutritt zur Munotzinne muss während den offiziellen Öffnungszeiten für jedermann gewährleistet werden.
- Der Anlass darf andere Munotbesucher und bereits bewilligte Anlässe nicht stören. Musik mit Verstärkern ist nicht gestattet.
- Verkaufsveranstaltungen werden nicht bewilligt. Ein bewilligter Anlass darf nicht für Werbezwecke missbraucht werden.
- Es sind keine offene Feuer oder ein Feuerwerk erlaubt. Spezielle Installationen oder Veränderungen an Bauwerk und Einrichtungen/Mobiliar sind ebenfalls nicht gestattet.
Die Benützungsgebühr für einen halben Tag beträgt 150 CHF, für einen Tag 300 CHF. Diese fällt nur an, wenn kein Catering vom Hauswirt bezogen wird.
Für Apéros von Hochzeitsgesellschaften wird keine Benützungsgebühr erhoben.
Anfragen für eine Bewilligung bitte direkt an die Präsidentin:
Katrin Huber
Alpenstrasse 73
8200 Schaffhausen
Telefon: +41 79 771 27 44
info@munot.ch
Privat organisierte Apéros und Feiern in und auf dem Munot erfordern eine Bewilligung der Präsidentin des Munotvereins.
entschädigung der Munotwächter
Werden die Dienste der Munotwächterin oder ihres Mannes beansprucht, darunter fallen zum Beispiel Vorbesprechungen, Begrüssen der Veranstalter, Bereitstellen von Tischen, Verabschiedung und Kontrolle, wird eine pauschale Entschädigung von 70 CHF beziehungsweise 140 CHF (für den ganzen Tag) erhoben.